Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten nur im unternehmerischen Geschäftsverkehr und sind Grundlage aller unserer Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen.

Andere Geschäftsbedingungen werden nur insoweit anerkannt, als sie mit unseren AGB übereinstimmen oder von uns im Einzelfall ausdrücklich zur Grundlage des jeweiligen Vertrages oder der Leistung gemacht werden/ oder von uns anerkannt werden.

Preise

Unsere Angebote und die jeweils gültigen Listenpreise, zzgl. der gesetzlichen MwSt., sind stets freibleibend und verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung. Bei Erhöhungen der Preise für die Grundmaterialien, der Fertigungsmaterialien, Betriebsstoffe, Energie und Steigung der Lohnkosten in der Zeit zwischen Auftragserteilung und Lieferung behalten wir uns Preisberichtigung vor.

Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Der Mindestauftragswert beträgt € 45,00 für Natureloxal, €75,00 für farbige Eloxierung, €85,00 für Harteloxal, zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Für Eil- / Expressaufträge berechnen wir folgende Zuschläge zzgl. der gesetzlichen MwSt.:
3-Tages-Eilzuschlag: €25,00
2-Tages-Eilzuschlag: €50,00
24-Stunden-Eilzuschalg: €100,00

Lieferung

Die Lieferungen erfolgen unfrei zu Lasten des Bestellers. Bei Expressgut oder Postversand werden die verauslagten Transportkosten in Rechnung gestellt. Die anodisierten oder galvanisierten Waren dürfen entsprechend der Weiterverarbeitung – auch auf den Baustellen –keinen schädigenden Einflüssen unterworfen werden. Eine Haftung unsererseits wird hierfür nicht übernommen.

Gerät der Auftraggeber nach schriftlicher Mahnung hinsichtlich seiner Bereitstellungs- oder Mitwirkungspflicht in Verzug, sind wir berechtigt, unter schriftlicher Nachfristsetzung von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

Die Gefahr für zu bearbeitende Gegenstände des Auftraggebers geht mit dem Verlassen unseres Werkes, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, auf den Auftraggeber über. Wir haften im Hinblick auf Transportschäden nur für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit. Das gilt nicht bei Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten. Die Haftung für einfache und leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt. Das gilt nicht bei Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten.

Liefertermine

Die in unseren Angeboten, in unseren Auftragsbestätigungen oder auch mündlich angegebenen Liefertermine gelten erst nach völliger Klarstellung des Auftrages und sind unverbindlich. Betriebs- und Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten in der Energieversorgung und Materialanlieferung, Ausfall von Maschinen oder Anlagen, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen und sonstige Fälle höherer Gewalt

entbinden uns für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverpflichtungen bzw. geben uns das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das der Besteller Regressansprüche geltend machen kann.

Verpackung

Das Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet und wird nicht zurückgenommen.

Materialanlieferung

Der Auftraggeber verpflichtet sich durch den Vertragsabschluss auf die Anlieferung von eloxier- bzw. galvanisierfähigem Material der gleichen Güte.

Der AG garantiert dieses durch eigene Messungen oder Prüfzeugnisse seines Materiallieferanten. Abweichende Ergebnisse wegen unterschiedlichen Materialien stellen den AN von Gewährleistungsansprüchen frei.

Wird die zu bearbeitende Ware auf Wunsch des Auftraggebers durch uns abgeholt, trägt die Transportgefahr der Auftraggeber. Dem Auftraggeber ist es freigestellt, diese Gefahren zu versichern. Im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für Transportschäden wird verwiesen auf Klausel Pkt. 3, Absatz 3.

Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch dann, wenn wir frachtfreie Lieferungen zugesichert haben.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

Wareneingangsprüfung

NEUTRA Eloxal GmbH führt sofern nichts anderes vereinbart ist eine Wareneingangsprüfung bei Warenanlieferung nur auf offensichtliche Transportschäden durch. Werden beim Öffnen der Ware Materialfehler festgestellt, so kann hier auch nur bei groben Mängeln dieses beim Lieferanten / Kunden reklamiert werden. Der Kunde verpflichtet sich das Material so hochwertig anzuliefern wie es sein späterer Verwendungszweck erforderlich macht. Angelieferte Ware mit Oberflächenfehler (Kratzer, Riefen, Dellen, Vorkorrosionen) sind nicht in unserer Verantwortung und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Eingehende Kundenware wird nur auf offensichtliche Schäden geprüft. Vorhandene kleinere Oberflächenfehler werden nicht extra gemeldet und können nicht an uns reklamiert werden. Eine Verantwortung für vorhandene Fehler auf dem Rohmaterial kann nicht übernommen werden. Hohlteile werden nur an den Außenflächen galvanisch behandelt, sofern nicht in besonderen Fällen eine Hohlraumbehandlung vereinbart worden ist. Sofort einsetzende Korrosion an den unbehandelten Flächen begründet keine Reklamationsrechte. Oberflächenbehandeltes Material ist durch Schwitzwasser und Reibkorrosion gefährdet. Es ist sachgemäß zu verpacken, zu lagern und zu transportieren.

Materialbefestigung /Kontaktierung

Für die Bearbeitung der angelieferten Teilen durch den AG ist es unerlässlich, dass die Teile mechanisch ausreichend befestigt werden und dadurch auch elektrisch verbunden sind. Die dadurch unvermeidlichen Kontaktstellen sind vom AG mit dem AN in Form einer Zeichnung festzulegen. Erfolgen vom AG keine Vorgaben zur Befestigung, so entscheidet der AN dieses auf Grund der Geometrie mit dem Ziel der geringstmöglichen Beschädigung, hier kommt die DIN ISO 4519 zur Anwendung. Ansprüche des AG aus Fehlstellen durch die unvermeidlichen Befestigungsstellen können nicht geltend gemacht werden.

Gewährleistung

Im Rahmen unserer Bedingungen leisten wir Gewähr für eine einwandfreie Ausführung aller uns übertragenen Anodisierungs- und Galvanisierarbeiten entsprechend der Norm DIN 17611. Forderungen des Bestellers, die ganz oder teilweise im Widerspruch zu diesen Normen stehen, sowie die Unterlassung von notwendigen Angaben durch den Besteller entbinden uns von der Einhaltung dieser Normen und aller evtl. daraus entstehenden Folgen. Für die Lichtbeständigkeit von Einfärbungen wird keine Gewährleistung gegeben. Es können lediglich die Lichtechtheitswerte der Farbwerte angegeben werden, die bei Einhaltung aller notwendigen Bedingungen erzielt werden. Geringe Farbabweichungen – auch bei Eigenfärbung – sind zulässig. Der Auftraggeber ist verpflichtet die rück gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen. Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden, spätestens jedoch 8 Tage nach Eingang der Lieferung beim Besteller und vor Beginn der Montage. Lässt der Besteller die Rügefrist verstreichen, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Uns ist Gelegenheit zu geben, die Mängel an Ort und Stelle nachzuprüfen bzw. nachprüfen zu lassen. Ohne unsere ausdrückliche
Zustimmung darf vor Besichtigung bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Gegenständen nichts geändert werden. Beanstandete Teile sind auf Verlangen an uns zurückzusenden. Bei von uns als berechtigt anerkannten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbearbeitung, wofür uns eine angemessene Frist zuzugestehen ist. Ersatz für Material, entgangenen Gewinn, Demontagekosten oder sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Kosten, die durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Wir haften nicht für Formveränderungen, Risse und dergleichen, sowie für Beeinträchtigungen der Maß- und Passungenauigkeit infolge des Bearbeitungsprozesses, sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind. Für Klein-und Serienteile wird bis zu 3 % Ausschuss und Fehlmenge keine Haftung übernommen. Die Gewährleistung gilt nur für solche Mängel, die unter den normalen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßem Gebrauch auftreten. Sie gilt nicht für Mängel, die durch schlechte Wartung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, übermäßige Beanspruchung, Reparaturen durch Unbefugte oder durch gewöhnliche Abnutzung auftreten. Für die Angaben, bzw. Bezeichnung über die Bearbeitungsart und Farbgebung der Aufträge ist der Besteller verantwortlich. Bei Anlieferung von ungeeignetem Material entfällt für uns jede Haftung, darüber hinaus sind uns in diesem Fall außer den normalen Preisen die entstandenen Mehrkosten zu ersetzen.

Reinigung

Für die Reinigung von anodisierten Aluminium gilt, wenn nicht anders vereinbart, die Reinigungsanweisung der Aluminiumzentrale Düsseldorf. Bei Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel erlischt unsere Gewährleistung.

Gewährleistungsanspruch

Ein Gewährleistungsanspruch verjährt drei Monate nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.

Eigentumsvorbehalt

Für die von uns bearbeiteten Gegenstände wird uns gem. § 950 BGB bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen das Eigentum übertragen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware vom Besteller weiter be- oder verarbeitet worden ist. Außerdem steht uns Pfand- und Zurückhaltungsrecht für alle uns zur Bearbeitung übergebenen Materialien solange zu, bis alle unsere Ansprüche abgegolten sind. Liefern wir dem Besteller vor vollständiger Bezahlung von uns bearbeitete Gegenstände zu, so überträgt er uns das Eigentum an ihnen zur Sicherung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen. Sind die Gegenstände dem Besteller von einem Dritten unter Eigentumsvorbehalt geliefert, so tritt an die Stelle der Sicherungsübereignung die Übertragung der Anwartschaft so dass wir durch Befriedung des Verkäufers das Eigentum erwerben können. Sind die von uns bearbeiteten Gegenstände einem Dritten zur Sicherung übereignet, so tritt uns der Besteller seinen Anspruch auf Rückübereignung ab, desgleichen seine etwaigen Ansprüche aus Rückübereignung gegen Vorbehalts- und Sicherungseigentümer.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden Verzugszinsen berechnet, die 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz liegen. Wegen etwaiger, nicht anerkannter Mängelrügen darf die Zahlung weder zurückgehalten noch aufgerechnet werden. Lieferungen an uns unbekannte Auftraggeber erfolgen nur gegen Bar.

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch bei Scheck-und Wechselforderungen –ist Traunstein.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht den Bestand des Vertrages im Übrigen. Der Besteller kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung wirksam üb ertragen. Der Vertrag untersteht deutschem Recht.

Petting, 30.01.2019