Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten nur im unternehmerischen Geschäftsverkehr und sind Grundlage aller unserer Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen.
Andere Geschäftsbedingungen werden nur insoweit anerkannt, als sie mit unseren AGB übereinstimmen oder von uns im Einzelfall ausdrücklich zur Grundlage des jeweiligen Vertrages oder der Leistung gemacht werden/ oder von uns anerkannt werden.
Preise
Unsere Angebote und die jeweils gültigen Listenpreise, zzgl. der gesetzlichen MwSt., sind stets freibleibend und verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung. Bei Erhöhungen der Preise für die Grundmaterialien, der Fertigungsmaterialien, Betriebsstoffe, Energie und Steigung der Lohnkosten in der Zeit zwischen Auftragserteilung und Lieferung behalten wir uns Preisberichtigung vor.
Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Der Mindestauftragswert beträgt € 45,00 für Natureloxal, €75,00 für farbige Eloxierung, €85,00 für Harteloxal, zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Für Eil- / Expressaufträge berechnen wir folgende Zuschläge zzgl. der gesetzlichen MwSt.:
3-Tages-Eilzuschlag: €25,00
2-Tages-Eilzuschlag: €50,00
24-Stunden-Eilzuschalg: €100,00
Lieferung
Die Lieferungen erfolgen unfrei zu Lasten des Bestellers. Bei Expressgut oder Postversand werden die verauslagten Transportkosten in Rechnung gestellt. Die anodisierten oder galvanisierten Waren dürfen entsprechend der Weiterverarbeitung – auch auf den Baustellen –keinen schädigenden Einflüssen unterworfen werden. Eine Haftung unsererseits wird hierfür nicht übernommen.
Gerät der Auftraggeber nach schriftlicher Mahnung hinsichtlich seiner Bereitstellungs- oder Mitwirkungspflicht in Verzug, sind wir berechtigt, unter schriftlicher Nachfristsetzung von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
Die Gefahr für zu bearbeitende Gegenstände des Auftraggebers geht mit dem Verlassen unseres Werkes, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, auf den Auftraggeber über. Wir haften im Hinblick auf Transportschäden nur für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit. Das gilt nicht bei Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten. Die Haftung für einfache und leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt. Das gilt nicht bei Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten.
Liefertermine
Die in unseren Angeboten, in unseren Auftragsbestätigungen oder auch mündlich angegebenen Liefertermine gelten erst nach völliger Klarstellung des Auftrages und sind unverbindlich. Betriebs- und Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten in der Energieversorgung und Materialanlieferung, Ausfall von Maschinen oder Anlagen, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen und sonstige Fälle höherer Gewalt
entbinden uns für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverpflichtungen bzw. geben uns das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das der Besteller Regressansprüche geltend machen kann.
Verpackung
Das Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet und wird nicht zurückgenommen.
Materialanlieferung
Der Auftraggeber verpflichtet sich durch den Vertragsabschluss auf die Anlieferung von eloxier- bzw. galvanisierfähigem Material der gleichen Güte.
Der AG garantiert dieses durch eigene Messungen oder Prüfzeugnisse seines Materiallieferanten. Abweichende Ergebnisse wegen unterschiedlichen Materialien stellen den AN von Gewährleistungsansprüchen frei.
Wird die zu bearbeitende Ware auf Wunsch des Auftraggebers durch uns abgeholt, trägt die Transportgefahr der Auftraggeber. Dem Auftraggeber ist es freigestellt, diese Gefahren zu versichern. Im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für Transportschäden wird verwiesen auf Klausel Pkt. 3, Absatz 3.
Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch dann, wenn wir frachtfreie Lieferungen zugesichert haben.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Wareneingangsprüfung
NEUTRA Eloxal GmbH führt sofern nichts anderes vereinbart ist eine Wareneingangsprüfung bei Warenanlieferung nur auf offensichtliche Transportschäden durch. Werden beim Öffnen der Ware Materialfehler festgestellt, so kann hier auch nur bei groben Mängeln dieses beim Lieferanten / Kunden reklamiert werden. Der Kunde verpflichtet sich das Material so hochwertig anzuliefern wie es sein späterer Verwendungszweck erforderlich macht. Angelieferte Ware mit Oberflächenfehler (Kratzer, Riefen, Dellen, Vorkorrosionen) sind nicht in unserer Verantwortung und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Eingehende Kundenware wird nur auf offensichtliche Schäden geprüft. Vorhandene kleinere Oberflächenfehler werden nicht extra gemeldet und können nicht an uns reklamiert werden. Eine Verantwortung für vorhandene Fehler auf dem Rohmaterial kann nicht übernommen werden. Hohlteile werden nur an den Außenflächen galvanisch behandelt, sofern nicht in besonderen Fällen eine Hohlraumbehandlung vereinbart worden ist. Sofort einsetzende Korrosion an den unbehandelten Flächen begründet keine Reklamationsrechte. Oberflächenbehandeltes Material ist durch Schwitzwasser und Reibkorrosion gefährdet. Es ist sachgemäß zu verpacken, zu lagern und zu transportieren.